MPU wegen Alkohol oder Drogen?
Haben Sie aufgehört, Alkohol oder Drogen zu konsumieren, dann sollten Sie das in der MPU natürlich auch nachweisen. Und dafür gibt es
- das Alkoholkontrollprogramm (über „EtG“-Screenings), wenn Sie mit Alkohol aufgefallen sind,
- das Drogenkontrollprogramm (Drogenscreenings), wenn Sie mit Drogen aufgefallen sind,
- und Haaranalysen.
Diese Verfahren sind absolut sicher, genügen allen wissenschaftlichen Kriterien und sind auch „gerichtsfest“, halten also einer juristischen Überprüfung stand. Der Vorteil für Sie: Damit können Sie sicher sein, dass Ihr Abstinenzbeleg in der MPU anerkannt wird. In einem persönlichen Gespräch erkläre ich Ihnen gerne, wie viele Urinscreenings über welchen Zeitraum in Ihrem Einzelfall erforderlich sind. Für die Screenings werden Sie in unregelmäßigen Abständen am Vortag telefonisch oder per SMS eingeladen.
Entscheiden Sie sich für Haaranalyse/n, erläutere ich Ihnen auch hierzu entsprechende Einzelheiten.