Alkohol
Sie sind mit Alkohol im Verkehr aufgefallen. Die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt nun an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Im Rahmen einer MPU sollen diese Zweifel aus dem Weg geräumt werden. Hierbei stellt die Fahrerlaubnisbehörde das Wohl der Allgemeinheit über das Wohl des Einzelnen, was bedeutet, dass der Einzelne, also Sie, sein Verhalten ändern muss. Schließlich wollen Sie ja eine erneute Trunkenheitsfahrt verhindern. Von dieser Verhaltensänderung werden Sie dann bei der Begutachtung berichten. Sie berichten auch, ob Sie Abstinent sind, also gar nicht mehr trinken, oder ob Sie kontrolliert trinken.
Kontrolliertes Trinken
Beim kontrollierten Trinken können Sie Ihre mündlichen Angaben mit Hilfe von rechtzeitig durchgeführten Blutanalysen untermauern, z. B. über Ihren Hausarzt oder auch mit Haaranalysen. Welches Trinkverhalten in Ihrem Fall die bessere Variante ist, muss im Einzelfall geprüft und besprochen werden.
Alkohol-Abstinenz
Der Abstinenz-Check erfolgt per Urinabgabe, nicht über unangenehme Blutabnahme. Sie vereinbaren einen Termin zum Abstinenz-Check mit einer Begutachtungsstelle. Beim ersten Termin erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zum Abstinenzprogramm. Das Programm sieht je nach Dauer 4 Urinproben im Halbjahr bzw. 6 Urinproben im Laufe eines Jahres vor. Das Urin-Screening erfolgt unter direkter Sichtkontrolle. Der Urin wird im Fachlabor auf ein Abbauprodukt namens Ethylglucuronid (EtG) untersucht. Wurde kein Alkohol konsumiert, ist kein EtG im Urin zu nachweisbar. Nach abgeschlossenem Abstinenzprogramm erhalten Sie über das Ergebnis und den gesamten Zeitraum der Abstinenz ein Zertifikat. Dieses Zertifikat gilt als Nachweis Ihrer Abstinenz und ist bei dem medizinischen Teil der MPU vorzulegen.