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Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Schritt 1: Der Antrag

Stellen Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. In diesem Zusammenhang wird oft ein Lichtbild, ein Erste-Hilfe-Nachweis und ein Sehtest gefordert (bei größeren Führerscheinklassen eine augenärztliche Untersuchung und ein großer Erste-Hilfe-Nachweis). Nach der Überprüfung Ihrer Unterlagen werden Sie zur MPU aufgefordert und müssen mitteilen, wo Sie sich medizinisch-psychologisch untersuchen lassen möchten. Sie müssen der Führerscheinstelle also eine sogenannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFF) nennen.

Schritt 2: Die Terminvergabe

Haben Sie sich eine Begutachtungsstelle ausgesucht, leitet die Führerscheinstelle Ihre Führerscheinakte an diese Begutachtungsstelle weiter. Daraufhin erhalten Sie von dort eine Rechnung. Nach Zahlungseingang wird Ihnen ein Untersuchungstermin mitgeteilt. Auf Wunsch vereinbare ich für Sie gerne Ihren Untersuchungstermin.

Schritt 3: Der Untersuchungstag

Am Untersuchungstag haben Sie eine ärztliche Untersuchung, Sie führen ein Gespräch mit einem Psychologen/in und machen einen Reaktionstest am Computer. Für alles haben Sie ausreichend Zeit, alles wird Ihnen erklärt und ein Mitarbeiter steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das voraussichtliche Ergebnis der MPU kann Ihnen meistens bereits am Untersuchungstag mitgeteilt werden.

Schritt 4: Das schriftliche Gutachten & die Führerscheinstelle

Nach dem Untersuchungstag bekommen Sie Ihr schriftliches Gutachten per Post. Die Bearbeitung und Ausstellung des Gutachtens dauert ungefähr zwei bis drei Wochen. Dieses schriftliche Gutachten legen Sie dann als letzten Schritt bei der Führerscheinstelle vor. Nachdem Ihr Gutachten von der Führerscheinstelle geprüft und akzeptiert wurde, erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und bekommen gleichzeitig wieder das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs erteilt.